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Computer & Design Wypior | |
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Allgemeine Buchungsbedingungen
Mindestausstattung des Veranstaltungsortes
Um Ihre Veranstaltung erfolgreich zu gestalten, müssen folgende Punkte beachtet werden:
Stromanschluss: Die Stromübergabe hat direkt an der Bühne zu erfolgen. Der Veranstalter versichert, dass die elektrische Anlage der neusten Verordnung der VDE entspricht.
Platzbedarf: Für Veranstaltungen bis 150 Personen:
Mindestens: 3,50m Breit x 1,50 m Tief x 2,80 m Hoch
Ab 150 Personen:
Mindestens: 6,00 m Breit x 2,00 m Tief x 3,80 m Hoch
Untergrund: Der Untergrund muss absolut ebenerdig sein. Pflaster o.ä ist durch Bühnenelemente zu ersetzen. Bühnen müssen je nach Ton- und Lichtanlage belastbar sein. Wacklige, morsche oder instabile Bühnen sind unzulässig.
Überdachung: Abgesehen von Open-Air-Veranstaltungen müssen die Überdachungen absolut Wasserfest und die Bühne spritzwassergeschützt sein.
Zugang: Der Veranstaltungsraum muss mindestens 1 Stunde vor der Feier begehbar sein. Ab 150 Personen mindestens 2,5 Stunden.
Für den schnellen und sicheren Auf- und Abbau der Ton- und Lichtanlage muss der Weg zwischen Ausladeplatz und der Bühne stufenlos sein.
Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass bei Nichterfüllung dieser Punkte der Veranstalter für alle Folgen und Kosten sich daraus ergebener Schäden haftet.
Haftung
Ab Aufbaubeginn bis Abbauende haftet der Veranstalter in voller Höhe für die etwaigen Schäden, die durch Dritte an der mitgebrachten Anlage entstehen.
Der Veranstalter stellt Bierfreund Eventainment (Inh. Dieter Bierfreund) von jeder Haftung frei.
Bitte beachten Sie!
Der Termin ist erst dann für Sie verbindlich reserviert, wenn ein unterschriebenes Exemplar der Auftrags- Buchungsbestätigung fristgerecht (Poststempel/Fax) bei uns eintrifft.
Kost und Logie
Essen und Getränke für den/die Musiker und alle Mitarbeiter der Party Patrol stellt der Veranstalter. Die Kosten für eine evtl. Übernachtung und Frühstück in einem Mittelklassehotel sind bereits in den Anfahrtskosten enthalten.
Stornierung des Vertrages / Umlegung des Termins
Weil wir nur eine bestimmte Anzahl von Events annehmen, ist eine Umlegung des Termins oder Stornierung des Vertrages immer mit einem Verdienstausfall für uns verbunden.
Deshalb gilt:
Stornierung
Bis 8 Monate vor der Veranstaltung 10 % der vereinbarten Gage
8 bis 6 Monate vor der Veranstaltung 25 % der vereinbarten Gage
6 bis 4 Monate vor der Veranstaltung 35 % der vereinbarten Gage
4 bis 1 Monat vor der Veranstaltung 50 % der vereinbarten Gage
Innerhalb der letzten 4 Wochen 80 % der vereinbarten Gage
Datenschutz
Wenn Sie uns mit der Erbringung einer Dienstleistung oder der Zusendung von Ware beauftragen, erheben und speichern wir Ihre persönlichen Daten grundsätzlich nur, soweit es für die Erbringung der Dienstleistung oder die Durchführung der Buchung notwendig ist. Dazu kann es erforderlich sein, Ihre persönlichen Daten an Unternehmen weiterzugeben, die wir zur Erbringung der Dienstleistung oder zur Vertragsabwicklung einsetzen. Dies sind z. B. Transportunternehmen oder andere Service-Dienste. Falls wir eine der nachfolgend beschriebenen oder sonstigen Handlungen vornehmen oder Leistungen erbringen, möchten wir Ihre personenbezogenen Daten erheben und speichern.
Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden Ihre Daten nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich einer darüber hinausgehende Datenverwendung zugestimmt haben.
Wenn Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse für unseren Newsletter angemeldet haben, nutzen wir Ihre E-Mail-Adresse auch über die Vertragsdurchführung hinaus für eigene Werbezwecke, bis Sie sich vom Newsletter-Bezug abmelden.
Sonstiges:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich seinerseits, die Punkte einzuhalten. Falls der Auftragnehmer die Reservierung in Fällen höherer Gewalt (Krankheit) stornieren muss, erklärt er sich bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten Ersatz zu stellen.
Behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen und alle sonstigen unverschuldeten Umstände, die einen Einsatz der Technik oder die vereinbarte Dienstleistung unmöglich machen, bzw. zum Beenden einer Veranstaltung führen, fallen zu Lasten des Veranstalters. Des Weiteren verpflichtet sich der Veranstalter seine Gäste, im Sinne der DIN 15905-5, auf eine erhöhte Lautstärke aufmerksam zu machen und bei bedarf Gehörschutz bereit zu stellen.
Gebühren für die Anmeldung der Veranstaltung, GEMA und sonstige Auslagen bzw. Genehmigungen fallen zu Lasten des Veranstalters, der diese auch ordnungsgemäß Anmeldet.